Prüfung von Sicherheitsschränken und Digestorien

Hier handelt es sich um prüfpflichtige Einrichtungen nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), sowie UVV 39 Abs.3.
Zusammengefaßt in der BGR 120 (Richtlinien für Laboratorien. (BGI / TRGS und GUV).
Das Prüfintervall ist mit Turnus „jährlich“ festgelegt

  • Laborabzüge nach DIN 14175 (vormals DIN 12924).

  • Laborabzüge nach DIN 25466 (Nuklid) bis Schutzklasse – S III.

  • Filterwechsel an Nuklid + Sonderanlagen, kontaktfrei im RPT – Pak / Pak – System, für Kerntechnische Anlagen nach § 15 Strahlenschutz-verordnung (StrlSchV).

  • Sonderabzüge / Absaugungen nach Herstellervorgaben in Anlehnung an das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG), insbesondere wird auf § 3 ff. ProdSG hingewiesen.

  • Sicherheitsschränke (Lösemittel / Chemie und Gasflaschen) nach DIN 12925 Teil 1 und 2- und Herstellerangaben.

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